Was ist eigentlich dieser „Code of Conduct“ der auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar zwischen den Anwälten und den Versicherungen vereinbart wurde? Warum gibt es ihn und welchen Vorteil bringt er insbesondere als Hilfe für die Unfallopfer mit sich? Gibt es ein Wahlrecht oder kann der Versicherer dem Unfallopfer den Reha-Dienstleister vorschreiben?
Ganz nebenbei geht Jörg bei der Beantwortung der Fragen von Kathrin auf den SMART-Modell ein und erklärt, was das mit den Reha-Zielen und dem „Code of Conduct“ zu tun hat. „Die Reha-Dienstleister müssen sich am Reha-Ziel ausrichten!“, erklärt Jörg.
Mit Fällen aus der Praxis erklärt Jörg, wo die Chancen für alle Parteien liegen und welche Grenzen es gibt. Spezifische, messbare, attraktive und realistische Ziele die einer Terminierung unterliegen, können auch von externen Faktoren so beeinflusst werden, dass hiermit auch Klarheit für das Unfallopfer, den Anwalt und die gegnerische Versicherung geschaffen wird.