Folge 047 – Hilfe für Verkehrsunfallopfer – die DIVO

„Bevor betroffene Unfallopfer eine Abfindungserklärung unterschreiben sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass es danach keinen Weg mehr zurück gibt. Mit der Unterschrift wird, wenn kein entsprechender Vorbehalt über Ausnahmen vereinbart wurde, auf alle weitergehenden Ansprüche verzichtet. Dies kann unter Umständen fatale Folgen haben. Aus diesem Grunde kann die Einholung einer „2. Meinung“ durchaus sinnvoll sein.“

So Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. (DIVO). Er weist ebenfalls darauf hin, dass immer noch erhebliche Ansprüche nicht geltend gemacht werden, wenn sich der Unfall im Familienverbund ereignet hat. Hier wird auch, da die besonderen Berechnungsmodalitäten vielfach nicht beachtet werden, viel Geld verschenkt. Diese Gefahr besteht auch bei Pflege- und Betreuungskosten. Statt sich an das MDK-Pflegegutachten zu orientieren, das ohnehin nicht alle Aspekte in schadensersatzrechtlicher Hinsicht berücksichtigt, sollte ein entsprechendes Gutachten durch Pflegesachverständige erstellt werden. Auch hier ist DIVO in der Lage, Kontaktadressen zu benennen. Zu beachten ist in jedem Falle auch, dass weder durch die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) geschweige denn durch die Pflegekasse dieser Anspruch in vollem Umfange ausgeglichen wird. Selbst bei Anrechnung derartiger Leistungen bleibt ein erheblicher Differenzbetrag offen, zumal die Pflegegeldzahlungen durch die Pflegekassen bzw. Berufsgenossenschaften „gedeckelt sind“.

Weitere Informationen und wertvolle Hinweise für Betroffene und deren Angehörigen können über die Internet-Seite von DIVO abgerufen werden.

www.divo.de