29.08.2022 erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde

Schon oft wurde berichtet, dass Sozialversicherungsträger immer wieder Probleme machen wenn es um die Realisierung von Teilhabe geht. Ganz besonders hat uns in diesem Kanal ja in den letzten Wochen ein Fall beschäftigt, der von einem Rentenversicherungsträger “begleitet” wird. Dieser hatte mit seiner Verzögerungstaktik Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation aber auch zur Teilhabe am Arbeitsleben ver.

Nur gut, dass der Haftpflichtversicherungsnehmer sozusagen im Rückraum die Kosten für die Teilhabe am Arbeitsleben zugesagt hat.

Dadurch konnten schon erste bzw. weiterer Maßnahmen ergriffen werden.

Allerding’s war dies nicht der einzige Weg, den der Betroffene und rehamanagement-Nord zusammen gegangen sind. Sozusagen im dualen System wurde auch gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Verzögerung-und Vermögenstaktik zu verantworten haben, Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt.

Diese wurde an einem Mittwoch abgeschickt (vom Betroffenen) und die Antwort erhielt Jörg Dommershausen dann schon am darauf folgenden Montag. Wie von Geisterhand wurde jetzt auf einmal wie Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Allerdings wieder mit einem Wermutstropfen, die zuständige Sachbearbeiterin des Rentenversicherungsträgers interessiert sich quasi nicht wie man mit dem Unfallopfer “umgesprungen” ist, sondern zieht „ihren Stiefel“ durch. Natürlich muss das Unfallopfer sein Mitwirkungspflichten nachkommen und sich gegebenenfalls hier Assessment-Maßnahmen unterziehen. Wie sinnhaft diese letztendlich sind, ist dann eine ganz andere Frage.