29.04.2021 Unterstützung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben

Heute führte ich ein Telefonat mit einem Dienstleister, der sich um die Teilhabe am Arbeitsleben eines Klienten kümmert. Ok, Kostenträger ist nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung, sondern die Rentenversicherung.

Der Mitarbeiter des Dienstleisters hilft nicht Informationen zur Verfügung zu stellen und eine Grundlage für Hilfe zu geben. Schon in der Vergangenheit ist es immer wieder zu Problemen in der Zusammenarbeit gekommen. Ganz einfach, weil die Kommunikation wenig zielführend „eingeschränkt“ ist. Die Wünsche des Unfallopfers Berichte, die an die Rentenversicherung gingen, einzusehen wurden abgelehnt. 

Sollte nicht so schlimm sein, wenn dann der Rest, nämlich die Rückkehr in den alten Arbeitsbereich, klappt. Genau das ist jetzt problematisch. 

Der Arbeitgeber meldet seinem Arbeitnehmer zurück, dass er die Zusammenarbeit mit dem Anbieter problematisch sieht. Das Unfallopfer hatte auch schon so seine Probleme. Im Reha-Coaching besprechen wir die Situation. Wir finden einige Lösungen.

Im Abschlussgespräch beim Arbeitgeber kommt es dann fast zu einem Eklat. Der Dienstleister will nur ein paar Adressen übermitteln, dass was dann für ihn. So unterstützt man keinen Arbeitgeber und schon lange nicht das Unfallopfer.