24.12.2020 Arbeitgeberin als Reha-Managerin?

Die Fürsorgepflicht zu leben ist ja nicht immer das, was Arbeitgeber leben. Leider. Und es gibt auch genau das Gegenteil. Leider nicht im positiven Sinne. Vielmehr kann falsch verstandene Fürsorgepflicht auch zur Bevormundung führen.

Eine Klientin von rehamanagement-Oldenburg erleidet bei einem schweren Verkehrsunfall eine Schädel-Hirn-Trauma (SHT) und findet nach längerer Zeit endlich einen Arbeitsplatz. Leider nur zeitlich als Schwangerschaftsvertretung zeitlich befristet.

Die Arbeitgeberin hat in ihrem näheren Umfeld „Erfahrungen“ mit einem Schädelhirnverletzten gemacht. Daraus resultierend ist sie der Auffassung, dass sie die Begleitung der Betroffenen durch die eingeschalteten Netzwerkpartner als unzureichend einschätzt. Um es einmal freundlich auszudrücken.

Nur das die Betroffene es selbst ganz anders einschätzt. Sie ist froh einen neuen Job zu haben und nicht mehr unter einer solchen Chefin arbeiten zu müssen. Nur so nebenbei. Die Klientin hat sich ihren neuen Job selbst besorgt und durch ihre Persönlichkeit und Fähigkeiten überzeugt.