Für Anwälte und Versicherungen sieht es oft ganz einfach aus, wenn es um die Haftung geht. Nach dem Code of Conduct wird sich auf das Reha-Management geeinigt.
Und los geht es. Reha-Plan machen und umsetzen. Unterstützung bei notwendigen Antragstellungen bei Sozialversicherungsträgern oder bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Eine Geschädigte absolviert die ersten Punkte im Reha-Plan. Nach der stationären Reha nimmt die Sache dann auf einmal eine Wendung. Die Haftung ist überhaupt nicht klar. Vielmehr sieht es eher danach aus, dass entweder gar nicht oder nur wenig Haftung im Raum steht.
Ein weiter so kann es dann aber nicht geben, erstrecht nicht, wenn es um die Leistungen der Haftpflichtversicherung für Reha-Leistungen geht. Diese können nicht mehr übernommen werden. Es ist ein Entgegenkommen, das rehamanagement-Oldenburg jetzt noch durch den Behördendschungel helfen darf. Das hätte die Versicherung auch anders entscheiden können.
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