22.09.2022 Ignoranz von Sozialversicherungsträgern

Das Sozialversicherungsträger in vielen Fällen Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation nicht zahlen möchten ist ja nichts Neues. Für Unfallopfer bedeutet dies, dass es immer eine gute Unterstützung ist, wenn ein Reha-Dienstleister sich der Sache annimmt.

 

Unfallopfer sind allerdings trotz aller Unterstützung immer in der Pflicht, zunächst einmal den Sozialversicherungsträger in Anspruch zu nehmen.

 

Erst als sekundärer Kostenträger kommt dann der Haftpflichtversicherungsträger im Spiel. Ein Unfallopfer erlebt, dass den Vertretern sowohl der Agentur für Arbeit als auch des Rentenversicherungsträgers es egal ist, dass das Unfallopfer wegen einer verzögerten Sachbearbeitung und Entscheidung, die sich über mehrere Monate trotz diverser Anschreiben und Anrufe, hingezogen hat, möglicherweise in Hartz IV rutscht. Der Kommentar des Mitarbeiters der Agentur für Arbeit ist „das höre ich hier 50-mal am Tag“.

 

Frech ist dann auch noch der Verweis auf den Haftpflichtversicherer. Was ist das für eine Einstellung? Und weitergedacht, handelt es sich nicht um ein Unfallopfer mit Schadensersatzansprüchen, wie sie die Sache dann bei jemanden aus der ohne sekundären Kostenträger, zum Beispiel nach einem Schlaganfall, Herzinfarkt usw. seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und dringend medizinische Reha benötigt?