21.07.2022 Wenn Kostenträger Maßnahmen nicht tragen können oder wollen

Das leidige Thema sind immer wieder die Kosten von Maßnahmen. Leider ist in den letzten Wochen Kritik für teure Maßnahmen bei einigen Kostenträgerinnen und Kostenträgern aufgekommen. Ebenfalls wurde kritisiert, dass rehamanagement-Nord nur mit wenigen ausgewählten Maßnahmeträgern zusammenarbeitet. Diese Zusammenarbeit basiert auf teilweise jahrzehntelange Erfahrung und Zusammenarbeit.

Dass aufgrund veränderter Umfeldfaktoren wie Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg sich finanzielle Voraussetzungen und Ressourcen in verschiedenen Bereichen verändert haben ist klar. Auch Träger der „privaten Rehabilitation“ müssen hier die Kosten noch mehr im Griff haben.

Das Problem liegt aber darin, dass die gesetzliche Sozialversicherung nur in der Lage ist, abgesehen einmal von den Berufsgenossenschaften, Standard-Reha-Maßnahmen anzubieten, die oftmals auch noch an dem eigentlichen Teilhabezielen und Reha-Zielen vorbeigehen. Im aktuellen Beitrag werden dazu konkrete Beispiele genannt.

Das private Reha-Management wird meistens dann ins Spiel gebracht, wenn die gesetzlichen Prozesse nicht zum Erfolg geführt haben.

Dies bedeutet, dass das Standard-Reha-Verfahren nicht die Teilhabeergebnisse zutage gebracht hat, wie es wünschenswert wäre.

Wie schon bereits mehrfach publiziert, ist es eine Aufgabe im Reha-Management, die optimale Lösung für das Unfallopfer zu finden und einen Beitrag zu leisten die Chance zu ergreifen Teilhabe zu ermöglichen. Damit verbunden ist dann für die private Versicherung, meisten Haftpflichtversicherungen, eine Kostenminimierung wie zum Beispiel im Bereich vermehrte Bedürfnisse oder Verdienstschaden.

Der Hinweis das Krankengymnastik Krankengymnastik ist und insofern nicht doppelt so teuer sein darf, mag im ersten Augenblick richtig sein. Allerdings kommt immer dann noch die Frage auf, und das nicht ganz zu Unrecht, wie sich die Qualität dieser Therapie darstellt. Ohne Zweifel gibt es das Problem, dass Anbieter bei gleicher Behandlung, wie zum Beispiel kassenärztlichen Patienten, erhebliche Aufschläge nehmen, ohne dass sich dies auf die Qualität der Behandlung auswirkt. Auf der anderen Seite ist es Aufgabe im Reha-Management, hier eine Prozesskontrolle durchzuführen. Dies erfolgt zum Beispiel über Reha-Planungsgespräche und Gespräche mit Untersuchungen im Rahmen der Heilverfahrensteuerung.

Gibt es diese Situation bei allen Kostenträgern? Eindeutig nein. Hier ist die Einschätzung der verschiedenen Kostenträgerinnen am Kostenträger sehr unterschiedlich