20.10.2022 Wenn ein Fall wieder auflebt

Wenn Unfallopfer Entscheidungen fällen, sieht man als Reha-Manager das Ungemach schon auf sich zukommen. Gerade dann, wenn ein Schädelhirntrauma eine Wesensveränderung mit sich bringt. Das betroffene Unfallopfer wollte über mehr als zwei Jahre die Möglichkeiten eines Reha-Managements nicht in Anspruch nehmen. Das ist ja auch so in Ordnung. Dafür gibt es ein Recht auf Selbstbestimmung. Wenn allerdings Familie und anwaltliche Vertretung Bedenken anmelden, sollte man vorsichtig sein. Das fällt den Menschen mit einer unfallbedingten Wesensveränderung leider schwer. Ein guter Rat, ist dann nicht immer gerne gesehen.

 

Das dann irgendwann die Dinge eskalieren, ist fast abzusehen. So ging es Jörg Dommershausen als Reha-Manager mit einem Unfallopfer. Der Hilferuf kam dann allerding von der Familie, die nicht mehr weiterweiß.

 

Nun stellt sich die Frage, ob das Unfallopfer auch noch einmal einsteigen möchte in die Realisierung der Teilhabe. Und auch der Haftpflichtversicherer sieht im Prinzip keinen Bedarf zu handeln, solange eine „Einsichtsfähigkeit“ in zielgerichtete Maßnahmen nicht besteht.

 

Derzeit trägt die Familie die Last der Teilhabe. Allerdings sind die Angehörigen derart belastet, dass von dort aus klare Signale gesendet wurden, dass dort auch dann sozusagen Schluss ist.