Das Thema Grenzen des Reha-Managements hatten wir ja schon im „Auf geht’s- der Reha-Blog!“. Nur wie ist das eigentlich mit der Neutralität? Was macht der Verhaltenskodex im Personenschadenmanagement, kurz Code of Conduct, genannt? Diese Regeln wurden zwischen den Anwälten und den Versicherungen auf dem Verkehrsgerichtstag (VGT) 2008 vereinbart.
Neutralität bedeutet, weder auf Seiten der Versicherung, des Anwalts oder des Unfallopfers zu stehen. Ganz einfach! In einem Fall erwartet das Unfallopfer, dass Jörg Dommershausen das macht, was es wünscht. Vergessen wird die notwendige neutrale Haltung. Ein Reha-Manager ist nicht Erfüllungsgehilfe des Unfallopfers. Es zählt alleine die fachliche Einschätzung.