19.08.2022 60. Verkehrsgerichtstag 2022

Im privaten Reha-Management kommt es in der Begleitung immer wieder zu Verzögerungen, die sich nicht nur für das Unfallopfer nachteilig auswirken. Die gegnerische Haftpflichtversicherung verliert ebenfalls Zeit und auch Geld. 

Denn #RehaLücken führen zu Nachteilen. Für das Unfallopfer und deren Angehörige entstehen Zukunftsängste. Und auch Wut wegen der unverschuldeten Situation. Diese wird dann oft in einem „Feindbild“ gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung „ausgelebt“. In manchen Fällen mag dies auch seine Berechtigung finden. 

Allerdings wird immer nur über die negativen Seiten berichtet. Es gibt auch die Fälle, in denen Haftpflichtversicherungen ein Reha-Management anbieten. Und die Praxis zeigt dann, dass Anwältinnen und Anwälte bremsen. Aus Unwissenheit um die Thematik und aus Angst vor mehr Arbeit. Und gerade der letzte Punkt stimmt nicht. Gerade im Reha-Management bekommen Anwältinnen und Anwälte viele Informationen, die sie nicht aufwändig einholen müssen. 

Damit die Verkehrsunfallopfer gut und ohne Reha-Lücke versorgt werden, ist es das Ziel des Verkehrsgerichttages, ein Verfahren zu etablieren, ohne die Maßgaben des Code of Conduct aus den Augen zu verlieren. 

Erste Ansätze hatte der Gesamtverband der Versicherer (GDV) mit dem DeutscherAnwaltVerein (DAV) schon diskutiert und durchgedacht. 

Ob dies allerdings zum Ziel einer verbesserten Versorgung von Unfallopfern führt, ist dann eine andere Frage. Das fängt beim Datenschutz an und hört in der Beteiligung von Sozialdiensten, Ärztinnen und Ärzten usw. bei chronischer Überlastung auf. Das Problem ist insofern, richtig und rechtzeitig die Meldung zum Haftpflichtversicherung und Rehadienstleister zu bekommen und die anwaltliche Anbindung zur Wahrung der rechtlichen Interessen sicher zu stellen. 

Denn ein ist klar, dem Unfallopfer dürfen keine Nachteile entstehen. 

Ob sich ein solches Verfahren unter Beteiligung aller Seiten einführen lässt, ist unsicher. Zurecht verwies Herr Rechtsanwalt Janecek aus Dresden, gleichzeitig Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft des DeutschenAnwaltVerein, auf rechtliche Probleme und Chancen hin. Gerade wenn es um mittelschwere Unfälle geht.

Deutlich wurde auch noch einmal, dass viele Anwältinnen und Anwälte überhaupt nicht über das Reha-Management informiert sind. Dies wurde sowohl von Seiten der Anwaltschaft als auch von Seiten der Versicherungen im Rahmen der Sitzung immer wieder betont. Hier scheint es insofern noch Aufklärungsbedarf zu geben.