17.11.2022 Kostensätze in Reha-Kliniken als Reha-Killer

Oft wundert man sich, dass Reha-Maßnahmen nicht erfolgreich sind. Der Praxis erlebe ich immer wieder, dass teilweise 2-3 stationäre Reha-Maßnahmen durchgeführt werden. Diese führen dann nicht zum Erfolg.

Um neue Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation zu klären und aufzubauen hat Jörg Dommershausen ein Gespräch mit einem Klinikdirektor und einem Chefarzt geführt.

Beide sind in den Standard-Kostenträger-Verfahren verfangen. Das ist neben der Standard-Reha auch noch andere Möglichkeiten gibt, zum Beispiel individuelle Reha-Planung und auch Kostenerstattung, hatten die Gesprächspartner nicht auf dem Zettel. Das Reha-Verfahren zulasten der gesetzlichen Kranken-, und Rentenversicherung nicht klappen wird schnell deutlich. Für einen Tag medizinische Rehabilitation erhält die Klinik um die 150 EUR von der Krankenkasse.

Wie soll hier therapeutisch gut gearbeitet werden, wenn ein Großteil des Kostensatzes in Unterbringung, Verpflegung, Energiekosten, Personalkosten usw. gehen? Kein Wunder, dass Einzeltherapien dann zur Ausnahme werden. Klar ist, wer in einem solchen System behaftet ist, hat Schwierigkeiten, sich auf andere Strukturen mit anderen Zielen einzulassen. Schlimm ist, dass trotz UN-Behindertenrechtskonvention, Bundesteilhabegesetz und SGB IX Kostenträger Teilhabe verhindern, weil sie schlicht und ergreifend eine Kostenträgerschaft, beispielsweise für Arbeitstherapie, ablehnen.

Unter diesen Voraussetzungen ist es insofern kein Wunder, dass es viele Menschen gibt, die den Weg zurück ins Arbeitsleben nicht mehr finden können, ganz einfach, weil sie nicht ausreichend therapeutisch gefordert und gefördert werden.