16.07.2019 Eingliederung in einer Arbeitszeitfirma

Auch Zeitarbeitsfirmen beteiligen sich bei Schwerbehinderten an der Teilhabe. Ganz aktiv. So durfte ich heute einen Glaubenssatz revidieren. Und es gibt ja die einschlägigen Normen, die auch diese Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Ich konnte heute erleben, dass auch in diesem Metier die Fürsorgepflicht ernst genommen und gelebt wird. Hoffentlich nicht nur ein Einzelfall. Und bleibt abzuwarten wie sich der Fall entwickelt und wie die Leihunternehmen nun mitmachen.