Gespräche werden immer dann schwierig, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Probleme mit der Einhaltung von Regeln haben. Ganz konkret geht es um den Code of Conduct. In diesem ist klar geregelt, dass Reha-Managerinnen und Reha-Manager sich strikt aus der Beurteilung von schadensersatzrechtlichen Fragen herauszuhalten haben. Ebenfalls ist es auch nicht die Aufgabe von Reha-Managerinnen und Reha-Managern, die Arbeit der Anwältin oder des Anwaltes zu erledigen.
Aufgabe ist es im Reha-Management eben nicht, Fahrtkostenabrechnungen oder andere Arbeiten zu Ermittlungen im Rahmen des Schadensersatzes durchzuführen. Aufgabe im Reha-Management ist es nicht Angaben zum Haushaltsführungsschaden, zu vermehrten Bedürfnissen oder zum Verdienstschaden für die Anwältin oder den Anwalt zu beantworten. Ganz konkret stand ein aktuelles Gespräch kurz vor dem Abbruch, weil sich der Anwalt nicht an die Spielregeln halten wollte.
Dennoch konnte das Unfallopfer aus dem Gespräch heraus profitieren, weil sich neue, im bisherigen Begleitungsprozess noch nicht aufgetretene, Teilhabeaspekte aufgezeigt haben. Diese Bedürfnisse sind jetzt zu prüfen und durch entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu regeln.