14.12.2022 Wenn KlientInnen lügen

Das private Reha-Management baut auf Vertrauen auf. Beteiligte sind Unfallopfer, deren Angehörige, Versicherungen, Anwältinnen/Anwalt und Rehamanager/Reha-Managerin. Grundlage ist der Code of Conduct. Anwältin/Anwalt und Versicherung müssen sich auf einen Reha-Dienstleister einigen. Bedeutet dies, dass Rehamanager/Reha-Managerin und Unfallopfer nun klarkommen? Nein! Sowohl Unfallopfer als auch Reha-Manager/Reha-Managerin arbeiten freiwillig zusammen. Und da stimmt es manchmal einfach menschlich nicht. Ein weiterer Fall ist, dass dem Unfallopfer Vorschläge zur Eingliederung nicht gefallen und abgelehnt werden. Und dann spielen manchmal schadensersatzrechtliche Hintergründe eine große Rolle. Dies können alles Ursachen sein, um eine Reha-Management zu beenden.

 

Und dann ist da noch die Ehrlichkeit von Klientinnen und Klienten. Wird das rehabilitative Umfeld ständig belogen, Termine nicht wahrgenommen und gemeinsam vereinbarte Aufgaben nicht erledigt, fehlt es an der Möglichkeit, Ziele zu erreichen. Zur Zielerreichung gehört ja unter anderem die Teilhabe am Arbeitsleben. Hat das Unfallopfer durch seine Lügen auch die Arbeitgeber am Wohnort „verbrannt“, verschlechtert sich unter anderem die Teilhabe am Arbeitsleben enorm. Aufgrund der Persönlichkeitsstruktur ist auch nicht davon auszugehen, dass Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich sein können, zumal solche Maßnahmen abgelehnt werden. Selbst die Familie des Unfallopfers kommt in diesem Prozess an seine Grenzen und möchte den Kontakt zum Unfallopfer abbrechen.