24.11.2022 Wenn der Arbeitgeber sich sperrt

Manchmal kommt es vor, dass das Leistungsnetz super funktioniert. Rentenversicherungsträger und rehamanagement-Nord arbeiten vorbildlich zusammen. Auch das Unfallopfer ist hochmotiviert. Nach der medizinischen Reha geht es um die betriebliche Wiedereingliederung.

In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Arbeitgeber ergibt sich, dass dieser sich hinsichtlich der Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes überhaupt nicht bewegt hat. Konkret ging es um die Erarbeitung von Arbeitsplatzalternativen, die in eine betriebliche Umsetzung münden sollten.

Insgesamt haben Rentenversicherungsträger, Unfallopfer und rehamanagement-Nord neun Monate Geduld gezeigt. Es wurden Gespräche und Telefonate geführt, E-Mails geschrieben und es wurden Vorschläge gemacht.

Da stellt sich dann die Frage der Zielsetzung des Arbeitgebers. Besteht ein Problem mitzuteilen, dass der Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt werden soll? Jetzt wird noch einmal im Rahmen einer betrieblichen Berufsfindung und Arbeitserprobung nach Lösungen geschaut.

Und es ist jetzt der richtige Zeitpunkt nach beruflichen Alternativen Ausschau zu halten. Verständlich haben Unfallopfer und rehamanagement-Nord gemeinsam schon einen Plan B erarbeitet. Dieser kann jetzt sogar in Richtung Umsetzung gestaltet werden.