14.07.2022 Heilverfahren aktiv steuern!

Immer wieder wird von der Politik das Sozialversicherungssystem gelobt. Gerade wenn es um die Heilbehandlung von Erkrankungen und Unfallfolgen geht. Die Realität ist anders. Es werden Lücken zwischen Heilbehandlung und beruflicher Wiedereingliederung nicht richtig genutzt. Die Betroffenen werden alleine gelassen. Ärzte stellen kaum oder keine Verordnungen für Therapien oder Hilfsmittel aus. Gibt es noch eine Sprachbarriere wird es erst recht kompliziert. Im konkreten Fall haben der behandelnde Hausarzt und der Orthopäde bei bestehender Sprachbarriere die Verordnung von Krankengymnastik abgelehnt.

 

Die stationäre Reha-Maßnahme der Rentenversicherung war verfrüht, weil der betroffene Arm noch gar nicht geübt werden konnte. Mit dem Hinweis, der Betroffene könne wieder im Lager arbeiten und Eigenübungen mit dem Theraband wären ausreichend, wurde das Unfallopfer „abgespeist“. Das Ergebnis war eine erhebliche Bewegungseinschränkung. Jetzt muss erneut operiert werden, um Verkalkungen im Schultergelenk und die eingebrachte Platte zu entfernen. Und dann wäre da noch die stundenweise Eingliederung. Die sollte möglich sein, laut Hausarzt. Die Fakten sprechen allerdings eindeutig dagegen.