13.10.2022 Was man nicht sagen darf

Manchmal kommt es vor das Klientinnen und Klienten den Reha-Manager persönlich sprechen wollen. Dann ist natürlich eine gewisse Spannung vorhanden, worum es denn eigentlich geht.

Die betroffene Person berichtet dann im Gespräch von einigen Problemen, die sie in der Zusammenarbeit mit ihrer Familie sieht. Unter anderem geht es dem Unfallopfer um die eigenen Finanzen.

Das ist natürlich ein Thema, das den Reha-Manager überhaupt nichts angeht. Allerdings ist ein wichtiges Werkzeug im Reha-Management das Zuhören. Auch dazu gehört das Sammeln von Informationen. Hier konkret war es der Austausch mit dem Therapeutenteam der Reha-Klinik, in dem sich das Unfallopfer befindet.

Selbstverständlich besteht eine Schweigepflicht über das von dem Unfallopfer angesprochene Thema. Dies betrifft sowohl die Familie als auch die rechtliche Vertretung und die Versicherung.

Die betroffene Person neigt allerdings dazu, Dritte zu instrumentalisieren und für die eigenen Belange einzusetzen. Dies ergab der Austausch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Reha-Klinik.

Insofern wurde das bestehende Muster angesprochen. Es ging insofern zunächst einmal um die Frage der Selbstverantwortung und wie das Unfallopfer Musterbrecher werden kann.

Im Gespräch wurde deutlich, dass die Abgabe von selbst Verantwortung an Dritte dazu führen kann, dass sich Resultate anders entwickeln wie gewünscht.

Ebenfalls wurde thematisiert, dass es dann nicht sein kann, dass die betroffene Person mit dem Finger auf Dritte zeigt, wenn das Ergebnis nicht stimmt. Strukturen für die Herangehensweise wurden gemeinsam gefunden. Ein anderer Punkt ist, ob das Unfallopfer dies dann auch umsetzt.