Das Thema innerbetriebliche Umsetzung hatten wir ja vor kurzem schon einmal. Es ist immer das erste Ziel bei der Teilhabe am Arbeitsleben den alten Arbeitsplatz zu erhalten. Manchmal ist das nicht möglich und so geht es dann um das Finden einer beruflichen neuen Herausforderung im Betrieb.
Viele Menschen können diesen Prozess begleiten. Beispielsweise der betriebsärztliche Dienst, der Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung, Kolleginnen und Kollegen und die Vorgesetzten.
Manchmal wird auf Kostenträgerseite davon ausgegangen, dass gerade in großen Betrieben eine innerbetriebliche Umsetzung einfach ist. Das ist leider nur bedingt richtig. Denn wenn die Berufsbiografie eingeschränkt ist, dann sinken auch die Umsetzungsmöglichkeiten.
Wichtig ist auch die zeitgerechte Kommunikation des Unfallopfers mit dem Arbeitgeber. So kann es sein, dass in einem Beratungsgespräch der Arbeitgeber aus allen Wolken fällt, weil ihm die Problematik nicht oder nur teilweise bekannt ist. Dann gilt es die Lage zu beruhigen und einen Schlachtplan gemeinsam zu gestalten, wie es beruflich weiter gehen kann.
Hier hilft die Vorbereitung mit arbeitsmarktbezogener Leistungsanalyse, arbeitspsychologischem Gutachten und Ideen für einen neuen Arbeitsplatz. Im konkreten Fall geht es für den Betroffenen und das Unternehmen jetzt darum eine Lösung zu finden. Danach geht es dann um die Umsetzung und Förderung, soweit notwendig.