Rechtzeitig auf Briefe von Behörden zu antworten ist wichtig. Nicht ohne Grund steht in den Briefen, wenn es um Entscheidungen und Fristen (zum Beispiel Anhörungsfrist, Widerspruchsfrist) geht. Fatal ist es, solche Fristen oder gar ganze Briefe zu ignorieren. In einem Beratungsfall lässt das Unfallopfer Briefe der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse und des Versorgungsamtes seit September liegen.
Das Ergebnis ist, dass nach dem Krankengeld kein Arbeitslosengeld I gezahlt wird. Weil Schreiben der Krankenkasse nicht beantwortet werden, folgt die Beendigung des Krankenversicherungsschutzes, weil die Krankenkasse nichts von dem möglichen Bezug von Arbeitslosengeld I weiß.
Und dann kommt neben den Unfallfolgen noch eine schwere Erkrankung hinzu, die eine erneute Rehabilitationsmaßnahme erforderlich macht. Wegen der unfallunabhängigen Erkrankung konnte das Unfallopfer nicht zur unfallbedingten Therapie gehen. Die dazu gehörigen Reha-Erfolge werden dadurch nicht besser.
Jetzt gilt es in vielen Schritten alles aufzuarbeiten. Das Ziel ist, die finanzielle Sicherheit über Arbeitslosengeld I sicherzustellen. Problematisch wird allerdings, dass das Unfallopfer dem Arbeitsmarkt jetzt nicht mehr zur Verfügung steht (wegen der hinzugetretenen Erkrankung). Ein Ausschlussgrund für die Zahlung von Arbeitslosengeld. Versucht wurde, den Unfallopfer zu vermitteln, dass hieraus die Verpflichtung zur Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente nach § 145 SGB III folgen kann.
Diese Situation hätte nicht eintreten müssen, hätte das Unfallopfer mehrfach ausgesprochene Hilfsangebote des Reha-Managers angenommen.