10.11.2022 Betreuungsnetz

Leider versterben Mütter manchmal bei Unfällen. Ziemlich hart ist es, wenn drei Kinder und ein Witwer zurückbleiben. Ist der Witwer selbst noch betroffen und benötigt Traumatherapie, besteht ein erheblicher Organisationsbedarf. Für alle vier Hinterbliebenen müssen Therapien durchgeführt werden. Dies heißt, neben der Schule und dem „Kind sein“ viele Termine. Es sind allerdings nicht nur die Termine alleine, sondern auch die damit verbundenen Fahrten.

Handelt es sich noch um kleine Kinder, ist die Lage besonders schwer. Sie haben dann den Bedarf eines Netzwerkes des Vertrauens, in das sie auch bei Verhinderung des Vaters übergeben werden können und dürfen. Bricht dieses Netzwerk zusammen oder ist instabil, muss nach Lösungen gesucht werden.

Gemeinsam mit einem Witwer konnten erste Lösungsansätze besprochen werden. Neben den therapeutischen Belastungen gibt es selbstverständlich für den Witwer noch viele weitere Belastungen. Da ist zum einen die Verpflichtung zur Erziehung und zur Aufsicht seiner Kinder. Einfach kleine Kinder alleine zu Hause zu lassen, ist nicht möglich. Dies ergibt sich alleine schon aus dem Schicksal der Familie.

In einem kurzen Telefonat mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung konnte geklärt werden, dass nach Absprache, die Kosten des „Betreuungsnetzes“ zur Entlastung der Familienmitglieder übernommen werden.