Wenn es wieder langsam nach einem Unfall in Richtung Arbeit geht, stellt sich die Frage, was möglich ist. Welche Einschränkungen wirken sich wie aus? Und ist das langfristig so oder gibt es Möglichkeiten der Anpassung und Gewöhnung an die neue Arbeitssituation? Und wie wirkt sich die neue Situation dauerhaft aus? Diese Fragen setzen natürlich voraus, dass ein Arbeitsplatz vorhanden oder konkret in Aussicht ist.
Leider wird auch heute noch trotz eindeutiger Vorschriften im SGB IX (§ 167) in vielen Betrieben immer noch kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt. So reduzieren sich manchmal die Wiedereingliederungsmöglichkeiten.
Steht ein Arbeitsplatz überhaupt nicht zur Verfügung, geht es um die Frage, was überhaupt noch auf dem ersten Arbeitsmarkt geleistet werden kann. Daran darf sich dann die Planung der weiteren Teilhabe ausrichten. Manchmal kommen auch Ergebnisse heraus, die positiv überraschen. Und wichtige Tipps und Informationen für die soziale Teilhabe können auch noch gewonnen werden.