10.06.2021 Achtung, wenn Krankenkassen nachfragen!

Eine Aufgabe ist es im Reha-Management, optimale Heilverfahren zu organisieren. Ziel ist es, eine gute Ausgangslage für die weitere Teilhabe zu erarbeiten. Kostenträger sind häufig Haftpflichtversicherungen im privaten Reha-Management. Warum? Weil gesetzliche Krankenkassen Reha-Leistungen nur mit geringem Aufwand erbringen. Und nicht mit dem Ziel der Teilhabe.

Krankenkassen werben zum immer mit guten Reha-Leistungen. Die tägliche Praxis zeigt was ganz anderes.

Spannend wird es dann, wenn Krankenkassen telefonieren. Das Thema hatten wir ja schon im Reha-Podcast zum Krankengeld besprochen. Interessant wird es, besonders wenn Krankenkassen dann Informationen zu Reha-Verfahren haben wollen, die sie nicht finanziert haben. Gut, das Netzwerke funktionieren. Die Casemanagerin einer Reha-Einrichtung bekommt einen Anruf von der gesetzlichen Krankenkasse. Diese möchte alle Reha- Berichte und Informationen übermittelt bekommen. Weder liegt eine Datenschutzerklärung vor, noch kann erklärt werden, wozu die Informationen denn angefordert werden.

Dann wird die Wahrheit auch etwas, sagen wir mal, gebeugt. Man sei doch Träger der Heilbehandlung. Stimmt nicht, denn die gegnerische Haftpflichtversicherung war Kostenträger. Offen bleibt, wozu nun die Anforderung erfolgte. Unfallopfer dürfen vorsichtig sein, wenn Sie Gesundheitsinformationen weitergeben. Gerade dann, wenn offen ist und nicht erklärt werden kann. Wozu denn diese Daten erhoben werden.

Die begleitende Fallmanagerin und Jörg Dommershausen vereinbarten, dass keine Gesundheitsdaten unter diesen Voraussetzungen herausgegeben werden. Das Unfallopfer muss dies ausdrücklich wünschen und schriftlich mitteilen.