08.12.2022 Nachgehende Betreuung, macht das Sinn?

Manchmal ist es so, dass sich nach einer gewissen Zeit einschleicht, dass Therapien nicht mehr wahrgenommen werden können. Das kann viele Ursachen haben. Einmal zum Beispiel, weil ein Unfallopfer einem nicht realistischen Idealbild versucht nahezukommen. Nämlich dem Zustand vor dem Unfall. Da kann der Reha-Manager dann beraten, was er will. Es gibt nur einen Weg. Den der eigenen Erfahrung. Diese kann dann in ein therapeutisches Burnout führen. Mit der Folge, dass keine Kraft mehr für Therapien da ist, diese nicht mehr wahrgenommen werden und dann sich in kleinen Schritten Rückschläge in den Alltagsfähigkeiten einschleichen. Die Summe der Schritte ist es dann, die es notwendig macht, über eine stationäre Reha-Maßnahme nachzudenken, um Teilhabe zu sichern.

Ein Einzelfall? Leider nein. Fällt eine wichtige Stütze im Leben weg, können die beschriebenen vielen kleinen Schritte sich auch einschleichen. Gerade dieser langsame Prozess ist es, der die Situation für die betroffene Person fast nicht erkennbar macht. Das ist dann fast so, wie man zu einem kleinen Kind sagt, bist du aber groß geworden. Die Eltern haben das gar nicht mal mitbekommen. So geht es Jörg Dommershausen oft in der nachgehenden Betreuung Schwerverletzter. Man ist ihr Gangbild schlecht geworden. Oft herrscht dann Verwunderung. Aber die Erkenntnis, dass wirklich etwas schlechter geworden ist, kommt dann ganz schnell. Weil auch im Gespräch klar wird, das es nicht nur das Gangbild ist. Sondern auch noch viele andere Verrichtungen des täglichen Lebens. Zum Beispiel das Stehen in der Dusche, der Transfer ins Auto usw.

Nachgehende Betreuung ist auch für Anwalt/Anwältin und Versicherung ein Feedback im Schadensrecht, was vielleicht noch Thema werden kann.

In solchen Situationen helfen teilhabeorientierte stationäre Reha-Maßnahmen, die genau diese Probleme lösen und Teilhabe und Autonomie wieder herstellen oder sichern.