18.02.2021 Teilhabe komplett

Im geteilten Sozialversicherungssystem bieten lediglich nur die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (#Berufsgenossenschaften und #Unfallkassen) Teilhabe in der Gesamtheit an. Im geteilten Trägersystem können für die verschiedensten Teilhabebestanteile verschiedenste Kostenträger zuständig sein. Das haben wir ja im „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ und um „Auf geht’s-der Reha-Podcast!“ besprochen.

Eine Lösung kann da der Gesamteilhabeplan sein. Aktuell geht es darum, eine junge Klientin sowohl das Wohnen in einer geeigneten Umgebung zu ermöglichen und eine gute Ausbildung. Die Ausbildung kann nur in einem Berufsbildungswerk erfolgen. Jetzt heißt es Überzeugungen zu schaffen und einen guten Plan zu bilden.

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