03.11.2022 Behandlung von Kopfschmerz

In der Heilverfahrensteuerung geht es im Reha-Management immer darum, Unfallfolgen zu lindern und Teilhabe zu ermöglichen. Manchmal entwickeln Unfallopfer spontan nach dem Ereignis oder im Verlauf Schmerzsymptomatiken. Eine Klientin von rehamanagement-Nord hat nach ihrem schweren Unfall, unter anderem mit Schädel-Hirn-Trauma, einen Kopfschmerz entwickelt.

Dieser Kopfschmerz besteht quasi schon seit der Erstbehandlung in der Akutklinik.

Aufgrund des Verlaufes aller Maßnahmen war klar, dass ein Rückkehr ins Alltagsleben schwierig wird und dass eine Arbeitstätigkeit ausgeschlossen werden kann.

Nach einem epileptischen Anfall hatte sich die Kopfschmerzsymptomatik verschlechtert.

Der behandelnde Neurologe verordnete eine Behandlung mit einem Medikament. Er wies ausdrücklich, auch in Berichtsform, darauf hin, dass dieses Medikament mindestens drei Monate eingenommen werden muss, damit sich einen Wirkung entfalten kann. Extra wurde auch im Bericht vom behandelnden Neurologen dazu Stellung genommen, dass durch das Medikament keine Abhängigkeit entstehen kann.

In einem Beratungsgespräch erklärte die Betroffene, dass der Kopfschmerz sich trotz Einnahme des Medikamentes nicht verändert. Also war der Auftrag klar, nach Alternativen in der Schmerzbehandlung zu schauen.

In der jetzigen Anamneseerhebung in der Schmerzambulanz der medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ergab sich dann, dass die Betroffene zum einen das Medikament nicht wie ärztlich angeordnet durchgehend einnimmt, sondern bei Bedarf. Daneben wird dann auch noch ein Medikament eingenommen, das einen chronischen Kopfschmerz unterstützt. Auf die Frage hin, warum das ärztlicherseits verordnete Medikament nicht durchgehend genommen wird, erklärte das Unfallopfer, dass dies ja laut Angaben bei Google eine Abhängigkeit mit sich bringen würde. Dies ist falsch, wie die Erklärung durch die Schmerzärztin der MHH ergab.

 

In der Heilverfahrensteuerung ergibt sich, den eingeschlagenen Weg jetzt noch einmal neu zu beginnen, ungünstige Medikamente wegzulassen und zu ersetzen und in drei Monaten zu klären, welche Wirkung eingetreten ist. Soweit sich ergibt, dass die Betroffene das Medikament nicht durchgehend einnimmt, müssen die Bemühungen hinsichtlich der Behandlung des Kopfschmerzes zunächst einmal eingestellt werden. Denn dann geht es um die Frage der Mitwirkung und Kooperation der Betroffenen. Denn ein zeigt das Gespräch in der Schmerzambulanz der MHH auch. Eine Kopfschmerzreduktion ist nur in kleinen Schritten möglich.