Das Thema Standard-Rehabilitation war schon oft genug Thema im Reha-Podcast und Reha-Blog. Natürlich stellt sich immer die Frage, ob und in welcher Weise dann noch Teilhabe- und Reha-Ziele erreicht werden sollen und können.
Im aktuellen Reha-Blog-Beitrag geht es um ein Unfallopfer, dass neben einer Schmerzsymptomatik auch unter Schlafstörungen leidet. Beides hängt nach Einschätzung einer Universitätsklinik zwingend zusammen und unterhält sich quasi gegenseitig.
Rehamanagement-Nord hat nach geeigneten Kliniken gesucht, die genau die genannten Symptomatiken behandeln und rehabilitieren. Denn eins ist klar, die Teilhabe und die Lebensqualität sind für das Unfallopfer sehr eingeschränkt.
Eine Reha-Klinik wird gefunden und ein Auftrag zur Behandlung mit den Vorgaben aus der Universitätsklinik wird erteilt. Zeitnah wird das Unfallopfer auch zur Reha-Maßnahme aufgenommen. So weit so gut, müsste man denken.
Allerdings ergeben sich schon in der ersten Kommunikation Probleme mit der Reha-Klinik. Einverständniserklärungen zur Übermittlung und zum Austausch von Sozialdaten werden nicht akzeptiert. In einem Telefonat mit einer Oberärztin wird extra noch einmal darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, auch über den Regelsatz hinaus Therapien anzubieten und diese auch zusätzlich vergütet zu bekommen.
Der Hinweis wird ablehnend von der Oberärztin kommentiert mit dem Hinweis, dass man für mehr Therapien keine Zeit und kein Personal habe.
Kontaktaufnahmen mit dem Unfallopfer und der Familie scheitern, weil laut Hinweis der Mailboxen diese derzeit nicht zu erreichen sind. Auch ein mit der Oberärztin vereinbartes Abschlussgespräch soll terminiert werden. Anfragen werden nicht beantwortet.
Endlich, zwei Tage vor Ende der Maßnahme erreicht rehamanagement-Nord ein Familienmitglied. Dieses berichtet, dass weder der Behandlungsauftrag aus der Universitätsklinik aufgegriffen wurde noch auf die Symptomatik bezogene Therapien durchgeführt wurden. Das Abschlussgespräch wurde von einem Arzt geführt, den das Unfallopfer erstmalig sah. Mit dem Verlauf der „Reha-Maßnahme“ ist die Familie des Unfallopfers unzufrieden.
Stellt sich nur eine Frage. Warum war die Familie nicht erreichbar und aus welchem Grund wurde bei Unzufriedenheit kein Kontakt mit rehamanagement-Nord aufgenommen. So wurde dem Unfallopfer nicht nur Lebenszeit gestohlen, sondern auch unnötig finanzielle Ressourcen vergeudet. Hätte das Unfallopfer bzw. seine Familie rechtzeitig mit rehamanagement-Nord Kontakt aufgenommen, wäre die Maßnahme sofort zum Abbruch gekommen.
Böse denkt, wer ein gezieltes Handeln dahinter vermutet, dass die Reha-Kliniken Anfragen zu Gesprächen nicht beantwortet hat bzw. die entsprechenden Stellen nicht erreichbar waren.