Einer der Leistungen von rehamanagement-Nord ist es, Menschen, die einen schweren Unfall erlitten haben, auch bei der Wohnungshilfe zu unterstützen.
Diese kann konkret darin bestehen, dass Umbaumaßnahmen in der vorhandenen Wohnung notwendig sind oder alternativ neuer Wohnraum geschaffen werden muss.
Das bedeutet allerdings auch, dass es Überschneidungen mit dem Schadensersatzrecht geben kann. Insofern eine schwierige Situation, wenn es um die Wahrung der Neutralität geht.
Im konkreten Gespräch musste das Unfallopfer seine bisherige Wohnung komplett aufgeben. Das bisherige Möbelgut konnte nicht mehr genutzt werden.
Insofern ging es darum, zu klären, welche unfallbedingte Neuausstattung der zu beziehenden Wohnung mit in das Reha-Management fällt und welche Positionen vom beteiligten Rechtsanwalt im Rahmen des Schadensersatzrechtes bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung beantragt werden können/müssen.
Nicht immer trifft es bei Unfallopfern und deren Angehörigen auf Verständnis, wenn der Reha-Manager im Rahmen seiner Neutralität unfallbedingte Versorgungen nicht erkennen kann und es hier lediglich teilweise um Bequemlichkeit oder lebenspraktische Ansätze ohne Bezug auf die Unfallfolgen geht.
Insofern war das Gespräch mit der Angehörigen eines Unfallopfers in diesem Zusammenhang eine Herausforderung.