Folge 245: Auch Unfallopfer dürfen nicht alles
Unfallopfer dürfen nicht alles. Selbst dann, wenn nicht ein Sozialversicherungsträger die Reha bezahlt und die gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht gelten. Das gilt besonders für die Kommunikation mit den Therapeut*innen oder Mitpatient*innen. Als Reha-Manager führt man in einer solchen Situation nicht gerne solche Gespräche und sie sind trotzdem notwendig, um Reha- und Teilhabeziele noch zu erreichen.