09.06.2022 Grenzen im Reha-Management
Alles hat seine Grenzen im Reha-Management. Als Reha-Manager kann man Kontakte machen, zweite und dritte Meinungen auf den verschiedensten Gebieten ermöglichen. Nur irgendwann ist es
Alles hat seine Grenzen im Reha-Management. Als Reha-Manager kann man Kontakte machen, zweite und dritte Meinungen auf den verschiedensten Gebieten ermöglichen. Nur irgendwann ist es
Zum Reha-Management gehören auch schadensrechtliche Prozesse. Geht es dem Unfallopfer augenscheinlich nicht um Reha und Teilhabe, dann ist ein Reha-Management nach dem Code auf Conduct (CoC) zu beenden. Der Erkenntnisprozess kann sich dann auch einmal über mehrere Wochen erstrecken.
Unfallopfer dürfen nicht alles. Selbst dann, wenn nicht ein Sozialversicherungsträger die Reha bezahlt und die gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht gelten. Das gilt besonders für die Kommunikation mit den Therapeut*innen oder Mitpatient*innen. Als Reha-Manager führt man in einer solchen Situation nicht gerne solche Gespräche und sie sind trotzdem notwendig, um Reha- und Teilhabeziele noch zu erreichen.
Wenn du eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben absolvierst, hast du Mitwirkungspflichten. In der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es hierzu sogar Vorschriften (§§ 60 ff. SGB
Manchmal wundert man sich, dass Reha-Prozesse nicht vorankommen. Das kann viele Gründe haben. Gerade dann, wenn Angebote nicht von einem Klienten angenommen werden, obwohl klar
Es ist ein Irrtum, dass nur das Unfallopfer freiwillig an Maßnahmen im Reha-Management teilnimmt. Auch die gegnerische Haftpflichtversicherung leistet ihren Beitrag im Reha-Management freiwillig.
Der Code of Conduct im Reha-Management ist die Grundlage für eine Zusammenarbeit. Für Unfallopfer, Versicherung und Rechtsanwalt ist die Zusammenarbeit freiwillig. Dies gilt auch für