Schlagwort: Praxisbesonderheit

Folge 206: Der Kampf um das ärztliche Budget

Betroffene und Angehörige haben es schon oft erlebt. Wenn Sie nach eine Hirnschädigung Neurotherapien benötigen, lehnt der behandelnde Arzt die Verordnung ab. Begründet wird dies dann mit dem ärztlichen Budget. Das ist allerdings nur ein Teil der Wahrheit. Tatsächlich haben Ärzte die Möglichkeit im Rahmen einer sogenannten Praxis Besonderheit im 1. Jahr nach der Hirnschädigung außerhalb des Kassenbudgets Therapien zu verordnen. Vergessen wird dabei oft, dass es nicht um das Wohlwollen von Therapeuten geht, sondern vielmehr um konkrete Teilhabe.

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