23.01.2020 Abbruch einer Reha-Maßnahme und ihre möglichen Folgen
Es ist ein Irrtum, dass nur das Unfallopfer freiwillig an Maßnahmen im Reha-Management teilnimmt. Auch die gegnerische Haftpflichtversicherung leistet ihren Beitrag im Reha-Management freiwillig.