27.04.2023 Besichtigung einer Reha-Klinik
Immer wieder ist die Versorgung mit stationärer Rehabilitation ein Thema im „Auf geht’s -der Reha-Podcast!“ und „Auf geht’s -der Reha-Blog!“. Schlimm ist es, dass viele
Immer wieder ist die Versorgung mit stationärer Rehabilitation ein Thema im „Auf geht’s -der Reha-Podcast!“ und „Auf geht’s -der Reha-Blog!“. Schlimm ist es, dass viele
Immer wieder, wenn man im Reha-Management Unfallopfer beruflich eingliedert, ist das wesentlichste Ziel in der Teilhabe erreicht. Eine Grundlage für die Teilhabe am Arbeitsleben ist,
Ziel des Reha-Management ist es, dass Reha-Manager:in und Unfallopfer die Teilhabe gemeinsam verfolgen. Zentraler Punkt hierfür ist die Reha-Planung. Mit ihr wird ein Handlungs- und
Manchmal kann man machen, was man will, als Reha-Manager scheitert man an widrigen Umständen bei der beruflichen Eingliederung von Unfallopfern. Dabei spielen manchmal auch Arbeitgeber
Wie ist das eigentlich genau mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)? Worauf basiert es rechtlich? Wann kommt es für ein Unfallopfer in Betracht und was müssen Arbeitgeber beachten? Und welche Informationen dürfen denn überhaupt weitergegeben werden? Denn klar ist ja auch, dass ein Unfallopfer nicht zwingend möchte, dass private Dinge an den Arbeitgeber weitergetragen werden. Anke Taubert war BEM-Koordinatorin und berichtet aus ihrem Alltag über Vor- und Nachteile. Dabei geht es auch um einen Fall, der im BEM nicht erfolgreich war und trotzdem zur Teilhabe des Mitarbeiters beitragen konnte.
Das ist im Bereich der Sozialversicherung nicht immer gut läuft ist ja schon bekannt. Da wird gut operiert, die Rehabilitation danach läuft dann für die Betroffenen deprimierend. Geht es dann um die betriebliche Wiedereingliederung, stehen Unfallopfer und Arbeitgeber oft alleine da. Zwar gibt es des betriebliche Eingliederungsmanagement, das klappt allerdings nicht immer, weil nicht alle Daten, wie zum Beispiel Belastungsfähigkeit usw. vorliegen. Wenn dann der betriebsärztliche Dienst auch nicht mitspielt, wird die Sache nicht einfacher. Rehamanagement-Nord unterstützt hier sowohl das Unfallopfer als auch den Arbeitgeber bei der betrieblichen Wiedereingliederung. Sei es auf den alten oder den neuen Arbeitsplatz.
Manchmal ist es schon sehr erstaunlich, wie unkoordiniert die Wiedereingliederung von Unfallopfern laufen kann. Gerade dann, wenn eine BEM-Koordination vorhanden ist, wäre eigentlich davon auszugehen,
Wenn es um die berufliche Wiedereingliederung geht, steht die innerbetriebliche Reintegration als Erstes auf der Agenda. In vielen Fällen ist es trotz schwerer Unfallfolgen möglich, mit einer Arbeits- und Belastungserprobung viel zu erreichen. Dann ist nicht einmal das Finden eines neuen Arbeitsplatzes notwendig. Dies ist leider nicht immer der Fall. Und dann kann es kompliziert werden. Denn selbst in großen Unternehmen gibt es viele Beteiligte und somit viele verschiedene Zielsetzungen. Diese ergänzen sich leider nicht immer im Sinne des Unfallopfers. Dann wird die betriebliche Wiedereingliederung eine richtige Herausforderung für die/den Reha-Manger:in.
Für Menschen nach schweren Erkrankung oder Unfällen wird es schwer, wieder ins Leben zurückzukommen, wenn sie nicht die notwendige Unterstützung haben. Teilhabe wird teilweise verwehrt, weil Heilbehandlung oder Hilfsmittelversorgung von den Sozialversicherungsträgern abgelehnt wird. Dies bedeutet für die Betroffenen Unsicherheit und Zukunftsängste. Notwendig ist ein Überdenken der Strategien zum Beispiel bei den gesetzlichen Krankenkassen, die nur das Notwendigste an Leistungen erbringen.
Teilhabe am Arbeitsleben ist im abhängig vom Arbeitgeber. Jedenfalls dann, wenn es um die Rückkehr zum alten Arbeitgeber geht. Bei großen Unternehmen gibt es naturgemäß