Schlagwort: Anhaltspunkte

Folge 221: Grad der Behinderung (GdB)

Mit schweren Unfallfolgen geht auch die Frage des Grades der Behinderung (GdB) einher. Oft wird nicht einmal ein Antrag beim zuständigen Integrationsamt gestellt. Und dabei kann die Feststellung des GdB wichtig sein. Mit einer Schwerbehinderung (GdB ab 50). Hast du einen verbesserten Kündigungsschutz. Für deinen Arbeitgeber ergeben sich neue Pflichten. Er musste einen behindertengerechten Arbeitsplatz anbieten. Dabei erhält er Unterstützung von den Integrationsämtern oder Sozialleistungsträgern. Selbst wenn ein GdB von 50 nicht vorliegt, kannst du dich über die Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 gleichstellen lassen. Das kann dir bei deiner Teilhabe am Arbeitsleben helfen.

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