Folge 359: Jonas, 26, nach dem Motorradunfall: Sein größter Schmerz war nicht die Verletzung

Ich als Reha-Manager weiß vor dem ersten Gespräch in der Regel wenig über das Unfallopfer – und das Unfallopfer weiß oft noch weniger über mich. Was meine genaue Rolle ist, wer meinen Einsatz beauftragt hat, wo meine Befugnisse enden: Das sind Informationen, die selten jemand vorab erklärt. Genau deshalb gleicht dieses erste Treffen häufig einem Blind Date.

Beide Seiten tasten sich vor. Beide Seiten suchen Orientierung.

Erschwerend kommt hinzu: Beim Reha-Management nach Unfall treffe ich Betroffene häufig erst Monate nach dem Ereignis. Das Krankenhaus liegt hinter ihnen, das Entlassungsmanagement hat Lücken hinterlassen, Krankenkassen haben sich gesperrt, und viele offene Fragen haben sich aufgestaut. Der erste Gesprächstermin findet also selten in ruhigem Fahrwasser statt.

Was Unfallopfer über den Reha-Manager oft nicht wissen

Viele Unfallopfer wissen nicht, dass ein Reha-Manager nach vorheriger Abstimmung zwischen Anwalt und der Haftpflichtversicherung handelt – und weisungsfrei und neutral berät. Das Ziel ist ausdrücklich Teilhabe nach Unfall und Selbstständigkeit nach Unfall dauerhaft zu fördern.

Wer steckt hinter dem Auftrag?

Die Beauftragung kommt meist vom gegnerischen Haftpflichtversicherer. Das klingt nach Interessenkonflikt – ist es aber nicht. Es gelten die Regeln des Code of Conduct. Das Reha-Management auch wirtschaftlich sinnvoll ist steht außer Frage: Frühzeitige, zielgerichtete Unterstützung reduziert Folgekosten und soll Leidenszeiten der Unfallopfer so weit wie möglich reduzieren.

Jonas‘ Geschichte: Unselbstständigkeit als größter Schmerz und trotzdem ein Kämpfer

Jonas war 26 Jahre alt, Metallbauer, mitten im Leben – als ihm im Herbst 2022 im Rahmen eines unverschuldeten Motorradunfalls die Vorfahrt genommen wurde. Die Unfallverletzungen waren erheblich: mittelschweres Schädelhirntrauma, doppelter Unterschenkelbruch an Schien- und Wadenbein, dazu eine schwere Beckenverletzung. Glücklicherweise kam er direkt per Hubschrauber in ein Traumazentrum.

Was ihn im ersten Gespräch mit mir am meisten beschäftigte, war nicht der körperliche Schmerz. Es war die Abhängigkeit. Auf die Bettpfanne angewiesen zu sein. Gepflegt zu werden von Menschen, die er nicht kannte – an Stellen, über die er normalerweise selbst bestimmt.

Diese Erfahrung hat Jonas tief getroffen. Sie steht beispielhaft für das, was viele Unfallopfer durchleben: den Verlust der Kontrolle über den eigenen Körper und den eigenen Alltag.

Hinzu kam die Frage, die fast alle Betroffenen früher oder später stellen: Wie geht es weiter? Was kann ich selbst tun? Wer entscheidet eigentlich, wo die Reise hingeht?

Auch Jonas‘ Angehörige – seine Eltern und seine Lebenspartnerin – saßen im ersten Gespräch mit am Tisch. Sie erlebten, wie ein junger Mensch, der zuvor voller Pläne war, plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen ist. Diese familiäre Dimension gehört zum Reha-Erstgespräch immer dazu.

Fragen und Aufgaben aufschreiben – der erste Schritt zurück zur Selbstbestimmung

Mein Rat, bevor das Reha-Erstgespräch stattfindet: Schreiben Sie auf. Nutzen Sie Stift und Papier, Handy oder Tablet. Formulieren Sie konkrete Fragen und Aufgaben. Ganz konkret:

Was sind meine nächsten Schritte – heute, morgen, in sieben Tagen?

Was konkret helfen kann, noch im Krankenbett

Jonas hätte zum Beispiel aufschreiben und dann frühzeitig ansprechen können, dass er ausschließlich von männlichen Pflegekräften versorgt werden möchte. Das ist ein legitimer Wunsch – und er hätte ihn mit einem klaren Satz selbst durchsetzen können. Genau das ist der Kern: Wieder zum Subjekt werden, nicht länger Objekt der Umstände sein. Auch kleine Entscheidungen geben Kontrolle zurück.

Vorbereitung ist der Beginn der Rehabilitation

Ziele setzen, Ressourcen bündeln bedeutet Selbständigkeit und Teilhabe zu ermöglichen, wie man es selbst wünscht. Wer seine eigenen Fragen und Wünsche kennt, geht stärker in Gespräche mit Ärzten, Therapeuten, Krankenkassen usw. und bestimmt selbst die Richtung mit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Rechtsanwälte oder andere Rechtsberatungsstellen, Therapeutinnen und Therapeuten, Ärztinnen und Ärzte und andere anerkannte Expertinnen und Experten.