Folge 354: Verschlimmerungsantrag nach Unfall: Chancen, Risiken und wichtige Tipps für Betroffene

Wenn Sie als Unfallopfer bereits einen Grad der Behinderung (GdB) anerkannt bekommen haben, stellen Sie sich vielleicht die Frage: Sollte ich einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt stellen? Die Antwort darauf ist nicht einfach, denn ein solcher Antrag kann sowohl Vorteile als auch erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Was ist ein Verschlimmerungsantrag?

Ein Verschlimmerungsantrag ist ein offizieller Antrag auf Neubewertung des vorhandenen GdB. Er wird gestellt, wenn sich die gesundheitlichen Einschränkungen deutlich verschlechtert haben. Doch Vorsicht: Eine erneute Überprüfung kann nicht nur zu einer Erhöhung des GdB führen, sondern auch zu einer Aberkennung oder Herabstufung, wenn das Gutachten keine Verschlechterung bestätigt.

Also ist Voraussetzung, dass sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen wesentlich und nachweisbar verschlechtert haben. Wichtig zu wissen: Mit dem Antrag wird nicht nur die Verschlechterung geprüft, sondern der gesamte Gesundheitszustand erneut bewertet.

Das bedeutet:

Im Ergebnis kann der GdB steigen – er kann aber auch gleich bleiben oder im Einzelfall sogar herabgesetzt werden, wenn die Behörde aufgrund aktueller medizinischer Unterlagen zu einer anderen Einschätzung kommt.

Viele Betroffene unterschätzen diese Risiken. Besonders Menschen mit einer bereits anerkannten Schwerbehinderung (ab GdB 50) sollten genau abwägen. Nicht jede subjektiv empfundene Verschlechterung wird medizinisch bestätigt.

Allerdings ist zu beachten, ein oder mehrere Gutachten entscheiden über die Bewertung

Die Entscheidung über den Antrag trifft nicht das Gefühl der Betroffenen, sondern das medizinische Gutachten. Dieses basiert auf aktuellen Befunden, fachärztlichen Einschätzungen und objektiven Kriterien. Änderungen im Begutachtungswesen führen dazu, dass frühere Bewertungen nicht automatisch Bestand haben.

Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Antrag beraten zu lassen. Hausärzte sind oft überfordert. Wenden Sie sich besser an Fachärzte, den Sozialverband, oder auch an Rechtsanwälte im Sozialrecht. Diese kennen die Stolperfallen und können Ihre Lage realistisch einschätzen.

Minderung der Erwerbsfähigkeit – ein unterschätztes Risiko

Ein weiteres Risiko betrifft die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), vor allem bei Unfällen im Berufsleben. Wichtig ist dabei, dass die MdE rechtlich getrennt vom GdB behandelt wird. Wird bei der erneuten Prüfung eine Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben festgestellt, kann die MdE herabgesetzt werden. Das führt unter Umständen zu geringeren Versichertenrentenansprüchen nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung – obwohl der Betroffene sich eigentlich verschlechtert fühlt.

In einem dokumentierten Fall führte ein doppelter Unfall mit anfänglich über 50 % MdE später zu einer drastischen Kürzung der Rente, weil durch Gewöhnung und Anpassung eine bessere Funktion im Alltag festgestellt wurde.

Gut überlegen: Antrag, ja oder nein?

Wer über einen Verschlimmerungsantrag nachdenkt, sollte sich die Zeit nehmen, alle Faktoren zu prüfen. Ist der GdB bereits hoch? Gibt es neue ärztliche Befunde? Wie würde ein Gutachter Ihre Situation einschätzen?

Ein Beispiel: Eine betroffene Person mit GdB 60 stellte einen Antrag auf Erhöhung – das Ergebnis war eine Herabstufung auf GdB 40. Diese Entscheidung führte zu steuerlichen Nachteilen, dem Verlust des Schwerbehindertenausweises und der Kündigung des Parkausweises.

Was können Sie tun?

Ein Verschlimmerungsantrag kann sinnvoll sein – aber nur mit klarer Strategie.

Stellen Sie sich vorab folgende Fragen:

  • Gibt es neue, aussagekräftige medizinische Befunde?
  • Ist der aktuelle GdB bereits hoch?
  • Welche konkreten Vorteile verspreche ich mir vom Antrag?
  • Welche Risiken bin ich bereit einzugehen?

Manchmal ist es klüger, einen bestehenden Status zu sichern, als ein unnötiges Risiko einzugehen. Gute Beratung vor der Antragstellung kann helfen, spätere Enttäuschungen zu vermeiden.

Hier der im Beitrag versprochene Link zum Leitfaden GdB.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung, sondern dient der allgemeinen Information.