Folge 350: Verkehrsunfall: Kraftfahrzeughilfe als Alternative zum Schadensersatz

Zu Folge 309 des „Auf geht’s – der Reha-Podcast“ stellte Knut aus dem Großraum Berlin eine sehr praxisnahe Frage: Was kann man tun, wenn es nach einem Unfall keinen Zuschuss aus dem Schadensrecht für den Fahrzeugkauf gibt? Diese Frage trifft den Kern vieler Fälle, in denen Unfallopfer zwischen Schadensersatzrecht und Sozialversicherungsleistungen stehen.

 Nach einem Verkehrsunfall stehen Betroffene häufig vor der Frage, wie sie ihre Mobilität trotz bleibender Unfallfolgen sichern können. Wenn die Haftpflichtversicherung keinen Schadensersatz für den Fahrzeugkauf zahlt, bleibt vielen die Kraftfahrzeughilfe als wichtige Sozialleistung unbekannt.

Kraftfahrzeughilfe: Sozialversicherung statt Schadensrecht

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung ist keine Entschädigung aus dem Haftpflichtrecht, sondern eine gezielte Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gemeinschaft. Sie unterstützt Menschen mit Behinderung oder dauerhaften Unfallfolgen dabei, ihren Arbeitsplatz oder Ausbildungsort zu erreichen und am Leben teilnehmen zu können.

Voraussetzung ist eine nicht nur vorübergehende Angewiesenheit auf ein eigenes Fahrzeug. Gefördert werden der Fahrzeugkauf mit bis zu 22.000 Euro, behinderungsbedingte Zusatzausstattungen sowie Führerscheinkosten. Zuständige Träger sind je nach individueller Situation die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft, das Integrationsamt oder das Sozialamt.

Die Förderhöhe richtet sich nach dem Einkommen. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der Bezugsgröße erhalten Antragsteller den vollen Zuschuss von 100 Prozent. Bei Einkommen bis 55 Prozent werden 88 Prozent gefördert, bis 75 Prozent sind es noch 76 Prozent. Über dieser Grenze entfällt die Förderung, außer in besonderen Härtefällen.

Wichtig ist dein Antrag auf Gewährung der Kraftfahrzeughilfe. Stellst du ihn beim falschen Leistungsträger muss dieser deinen Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten. Dafür hat er zwei Wochen Zeit (§ 14 Abs. 1 SGB IX).

Unterschied zwischen Schadensersatz und Sozialleistung

Im Schadensersatzrecht gilt das Prinzip der vermehrten Bedürfnisse. Haftpflichtversicherer ersetzen nur konkrete Mehrkosten für behindertengerechte Umbauten oder den Mehrpreis gegenüber einem Standardfahrzeug, nicht jedoch den gesamten Kaufpreis. Pauschale Zuschüsse wie bei der Kraftfahrzeughilfe sind die Ausnahme.

Praxisfall aus Bremen zeigt Erfolg

Ein Angestellter aus Bremen erlitt bei einem Verkehrsunfall eine dauerhafte Beinbeeinträchtigung. Durch den Antrag auf Kraftfahrzeughilfe bei der Deutschen Rentenversicherung erhielt er nicht nur den behinderungsbedingten Autoumbau bezahlt, sondern noch zusätzlich 18.000 Euro Zuschuss zum Autokauf. Dieser Fall zeigt, dass Sozialleistungen frühzeitig geprüft werden sollten und manchmal besser sind als Leistungen aus dem Schadensrecht.

Mobilität bedeutet Teilhabe

Auch ohne Ansprüche im Haftpflichtrecht können Betroffene Unterstützung erhalten. Die Kraftfahrzeughilfe im Sozialrecht ist nicht verschuldensabhängig. Wer dauerhaft auf ein behindertengerechtes Auto angewiesen ist, sollte einen Antrag über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Leben in der Gemeinschaft stellen. Besonders wichtig ist dies, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist oder der Arbeitsplatz nur mit eigenem Fahrzeug erreichbar bleibt. Mobilität sichert Unabhängigkeit und Lebensqualität nach einem Unfall.