Folge 349: Reha-Management und Eigeninitiative: So vermeiden Unfallopfer teure Fehler

Nach schweren Unfällen stehen Betroffene vor großen Herausforderungen. Sie müssen ihr Leben neu organisieren. Manche Menschen packen diese Aufgabe selbstständig an. Andere brauchen intensive Unterstützung. Doch zu viel Eigeninitiative kann zu Problemen führen. Besonders dann, wenn Unfallopfer ohne Rücksprache Entscheidungen treffen.

Die Balance zwischen Autonomie und Beratung

 Selbstbestimmung bedeutet nicht, dass alle Wünsche automatisch erfüllt werden. Gerade bei Kosten gilt: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt nicht alles. Viele Betroffene gehen davon aus, dass sie keinen Fehler gemacht haben. Deshalb müsse der Versicherungsträger alle Ausgaben übernehmen. Diese Annahme ist falsch. Sie führt oft zu Konflikten zwischen Unfallopfer, Rechtsanwalt und Versicherer.

Das Reha-Management muss fachliche Notwendigkeit und sachliche Richtigkeit prüfen. Dabei spielen auch Zeitpunkte eine Rolle. Nicht alles lässt sich sofort umsetzen. Viele Betroffene sind noch vor dem Eintritt des Reha-Management in der Sozialversicherung angegliedert. Dort regelt beispielsweise §8 SGB IX regelt das Wunsch- und Wahlrecht. Das steht aber nur auf dem Papier, die Realität sieht oft anders aus. Das dann zur Selbstbestimmung. Die Mitwirkungspflichten im SGB I haben auch ein Selbstbestimmungsrecht. Nämlich im § 65 SGB I ist geregelt, wann ein sozialversicherter Mensch nicht mit machen muss, beispielsweise bei nicht duldungspflichtigen Operationen. die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger. §66 SGB I definiert Auskunftspflichten. Diese Vorschriften bilden einen rechtlichen Rahmen für Selbstbestimmung in der Rehabilitation.

Zwei Fälle aus der Praxis

 Frau Schmidt erleidet bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall eine Querschnittslähmung. Sie ist taff und organisiert vieles selbst: neue Wohnung, behindertengerechtes Auto. Die Kommunikation mit dem Reha-Management findet kaum statt. Problematisch wird es unter anderem beim Fahrzeugkauf. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten muss den Umbaubedarf belegen. Hier darf rehamanagement-Nord helfen. Einfach ein Auto kaufen und auf Kostenübernahme hoffen funktioniert nicht. Gleiches gilt für Wohnraum. Nicht jeder Wunsch ist unfallbedingt notwendig. Bezogen auf den Kauf eines Fahrzeuges ist ausdrücklich auf die Leistungen der Agentur für Arbeit und der gesetzlichen Rentenversicherung eingegangen und beraten worden. Den um die Arbeitsaufnahme geht es auch, und rehamanagement-Nord darf keine gemeinsamen Gespräche mit Frau Schmidt und dem Arbeitgeber führen.

Frau Schmidt lehnt auch Physiotherapie ab. Ihre Eigenübungen seien ausreichend. Fachlich wäre regelmäßige Krankengymnastik sinnvoll. Sie verhindert Folgeschäden an Gelenken und Haltungsschäden. Glücklicherweise nimmt sie so rechtzeitig Kontakt auf, dass noch die eine oder andere Entscheidung von Frau Schmidt korrigiert werden kann – leider nicht alle Entscheidungen der Selbstbestimmung lassen sich berichtigen.

Wenn Eigeninitiative zum Problem wird

 Herr Müller verliert bei einem Unfall seinen Oberschenkel. Er kauft sich Nahrungsergänzungsmittel und fordert Erstattung. Der beratende Arzt von rehamanagement-Nord prüft die Notwendigkeit. Sein Urteil: Die Mittel sind weder hilfreich noch notwendig. Falsche Zusammensetzungen können sogar schaden. Herr Müller fühlt sich übergangen. Sie wirft dem neutralen Berater Parteilichkeit vor.

Der Rechtsanwalt erklärt Herrn Müller die Situation. Es geht um Neutralität und fachliche Bewertung im Schadensrecht. Eigenständige Käufe ohne Rücksprache sind problematisch. Das Vertrauen ist beschädigt. Sowohl in den Anwalt und in das Reha-Management. Die Zusammenarbeit bleibt schwierig.

Selbstbestimmung braucht Abstimmung

Ziel von Reha-Management ist Autonomie. Manche Betroffene trauen sich zu wenig zu. Andere agieren zu eigenmächtig. Beides ist problematisch. Zu viel Selbstbestimmung ohne fachliche Abstimmung kann zu finanziellen Fallen führen. Sinnvoll ist: Eigeninitiativ denken, dann mit Anwalt oder Reha-Manager abstimmen. Oft gibt es einfachere Lösungen.

Die Zusammenarbeit sichert die Kostenübernahme und vermeidet Konflikte. Selbstbestimmtes Leben gelingt am besten mit professioneller Begleitung.