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Endlich ist sie vorbei, die Sommerpause. Viele Fragen von Hörerinnen und Hörer haben sich angesammelt. Ganz besonders zur Miniserie zum Code of Conduct haben die Hörerinnen und Hörer beschäftigt. Zeit abschließend darauf noch einmal einzugehen.
Die Unsicherheit zu diesem Thema ist verständlich – schließlich geht es um wichtige Entscheidungen für die eigene Zukunft. Basierend auf meinen Erfahrungen aus den Podcastfolgen 333-335 beantworte ich hier die Fragen aus der Hörerschaft, die nicht bereits in der Sendung 342 Thema waren.
Vielen Dank an dieser Stelle auch für Lob und Kritik. Ich werde sehen, wie sich das eine oder andere umsetzen lässt. Jetzt aber zu den Fragen:
Petra aus Hamburg fragt: „Wie finde ich heraus, ob das Reha-Management neutral und im Sinne meines Genesungsprozesses gestaltet ist?“
Die Neutralität des Reha-Managements erkennen Sie an mehreren wichtigen Kriterien. Zunächst sollte der Rehadienstleister von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsverein anerkannt sein und dem Code of Conduct unterliegen. Ein neutraler Reha-Manager arbeitet ausschließlich für das Rehabilitationsziel und lässt sich nicht von Versicherungen oder anderen Beteiligten beeinflussen. Dafür ist er auch, wie wir das schon besprochen hatten, weisungsfrei.
Er konzentriert sich nur auf medizinische und berufliche Notwendigkeiten, ohne sich in die Schadensregulierung einzumischen. Im Gegenteil: Kommen schadensrechtliche Fragen auf, muss sich der Reha-Dienstleister klar erkennbar abgrenzen.
Die Weisungsfreiheit ist dabei ein entscheidendes Merkmal – der Reha-Manager trifft seine Entscheidungen unabhängig. Neutralität ist auch daran erkennbar, dass alle Daten ausschließlich für Rehabilitationszwecke verwendet werden und sogenannte Zufallsfunde nicht an die Rechtsvertretung oder Haftpflichtversicherung weitergegeben werden. Ein neutraler Rehadienstleister wird transparent über seine Arbeitsweise informieren und erklären, wie er seine Unabhängigkeit gewährleistet. Falls Zweifel bestehen, besteht die Möglichkeit beim zuständigen Beirat nachzufragen, der die Einhaltung des Code of Conduct überwacht. Informationen hierzu sollten auf der Seite des Reha-Dienstleisters erkennbar sein.
Thomas aus Berlin möchte wissen: „Mein Anwalt ist skeptisch gegenüber dem Reha-Management des Versicherers – kann er trotzdem mitentscheiden oder es sogar ablehnen?“
Der Anwalt hat definitiv ein Mitspracherecht beim Reha-Management und kann sogar ablehnend reagieren, wenn berechtigte Zweifel bestehen. Nach dem Code of Conduct muss, der vom Haftpflichtversicherer zu beauftragende Reha-Dienst einvernehmlich mit dem Rechtsanwalt vorher bestimmt werden. Das bedeutet, der Anwalt kann einen ungeeigneten Rehadienstleister ablehnen oder einen anderen vorschlagen. Gleichzeitig legen Anwalt und Haftpflichtversicherung gemeinsam das Rehabilitationsziel fest, wobei die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen sollten.
Die Skepsis des Anwalts kann durchaus berechtigt sein, etwa wenn der vorgeschlagene Anbieter nicht vom Deutschen Anwaltverein anerkannt ist oder Zweifel an der Neutralität bestehen. In solchen Fällen sollte der Anwalt aktiv nach einem geeigneten, anerkannten Rehadienstleister suchen. Wichtig ist, dass die Ablehnung nicht pauschal erfolgt, sondern sachlich begründet wird. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Anwalt, Haftpflichtversicherung und Rehadienstleister ist für Ihren Erfolg entscheidend, da alle unterschiedliche, aber wichtige Rollen übernehmen.
Maria aus München interessiert sich für: „Welche Vorteile bringt es mir als Geschädigte, am Reha-Management teilzunehmen – und welche Nachteile könnte es geben?“
Die Teilnahme am Reha-Management bringt erhebliche Vorteile, die weit über die reine medizinische Versorgung hinausgehen. Dazu informiert ja der „Auf geht’s der Reha-Podcast!“ und der „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ regelmäßig. Unfallopfer erhalten eine koordinierte, individuelle Betreuung, die alle Aspekte der Rehabilitation berücksichtigt – von der medizinischen Behandlung über berufliche Wiedereingliederung bis hin zu sozialen Hilfen.
Ein großer Vorteil ist, dass die Haftpflichtversicherung in der Regel alle Kosten trägt, auch bei nur quotaler Haftung, und Sie selbst bei einem Abbruch nichts zahlen müssen. Das Reha-Management kann wertvolle Zeit sparen, da Wartezeiten verkürzt und Behandlungen optimal aufeinander abgestimmt werden. Unfallopfer profitieren von der Fachexpertise des Reha-Managers, der dabei hilft, die richtigen Therapien, Hilfsmittel usw. zu finden. Mögliche Nachteile könnten entstehen, wenn der Rehadienstleister nicht neutral arbeitet oder nicht alle erforderlichen Qualifikationen besitzt. Datenschutzprobleme können auftreten, falls persönliche Informationen unsachgemäß verwendet werden. Auch Verzögerungen sind möglich, wenn die Kommunikation zwischen den Beteiligten nicht optimal läuft. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich für einen anerkannten, dem Code of Conduct unterliegenden Rehadienstleister entscheiden, der transparent arbeitet und Ihre Interessen konsequent vertritt.
Klaus aus Stuttgart will wissen: „Wer kontrolliert eigentlich, ob sich Reha-Manager*innen an den Code of Conduct halten?“
Die Kontrolle der Reha-Manager erfolgt durch ein mehrstufiges, transparentes System, das Vertrauen und Qualität gewährleistet. Zunächst werden Rehadienstleister nur nach einer Prüfung durch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein anerkannt – ohne positive Bewertung gibt es keine Zulassung. Nach der Anerkennung übernimmt ein spezieller Beirat die fortlaufende Kontrolle, dem Fachleute aus verschiedenen Bereichen angehören.
Diese Kontrolle erfolgt stichprobenartig nach dem Zufallsprinzip und ist vollständig transparent nachvollziehbar. Ein konkretes Beispiel: Rechtsanwalt Kohake aus Osnabrück prüft regelmäßig die Arbeit von rehamanagement-Nord durch vollständige Akteneinsicht. Rechtsanwalt Kohake wurde vom DAV entsandt. Bei Verdacht auf Neutralitätsverletzungen greift ein klares Verfahren – der Fall muss sofort dem vom DAV entsandten Beiratsmitglied gemeldet werden. Dieses entscheidet dann über die Einhaltung der Code of Conduct-Regeln.
Die Rehadienstleister müssen alle ihre Akten vollständig zur Verfügung stellen, was maximale Transparenz schafft. Diese externe Kontrolle durch unabhängige Fachleute stellt sicher, dass alle Standards eingehalten werden, und gibt Ihnen als Unfallopfer die nötige Sicherheit. Falls Zweifel bestehen, können Unfallopfer sich direkt an das zuständige Beiratsmitglied wenden.
Sandra aus Köln fragt: „Wie läuft das Reha-Management konkret ab – und wie grenzt es sich von regulären medizinischen Leistungen ab?“
Das Reha-Management ist ein koordinierender Service, der sich deutlich von der regulären medizinischen Behandlung unterscheidet und diese sinnvoll ergänzt. Zunächst wird gemeinsam mit Ihrem Anwalt und der Haftpflichtversicherung ein konkretes Rehabilitationsziel festgelegt, das Ihre persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt. Der Reha-Manager analysiert dann die gesamte Situation – medizinisch, beruflich und sozial – und entwickelt einen gemeinsam mit dem Unfallopfer einen individuellen Rehabilitationsplan.
Während Ärzte und Therapeuten die eigentliche Behandlung durchführen, koordiniert der Reha-Manager alle beteiligten Akteure und sorgt für optimale Abstimmung. Er organisiert notwendige Hilfsmittel, vermittelt spezialisierte Therapeuten und kümmert sich um berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Ein wichtiger Unterschied: Der Reha-Manager behandelt Unfallopfer nicht selbst, sondern sorgt dafür, dass die richtige Behandlung zur richtigen Zeit „ankommt“. Grenzen werden hier durch das permanent belastete Gesundheitssystem gesetzt. Er fungiert als Ihr persönlicher Koordinator und Ansprechpartner für alle rehabilitationsbezogenen Fragen.
Das Reha-Management umfasst auch die Beantragung von Leistungen bei verschiedenen Kostenträgern und die Dokumentation des Fortschritts. Während medizinische Leistungen sich auf die akute Behandlung konzentrieren, sollte der Reha-Manager langfristig und ganzheitlich – von der Akutphase bis zur weitestgehenden Wiedereingliederung in Schule/Beruf und Alltag denken.
Andreas aus Düsseldorf möchte wissen: „Kann ich auch einen eigenen Reha-Manager vorschlagen oder ablehnen, wenn ich Bedenken habe?“
Es gibt Einflussmöglichkeiten bei der Auswahl des Reha-Managers, auch wenn die formelle Entscheidung zwischen dem Anwalt und der Haftpflichtversicherung getroffen wird. Nach dem Code of Conduct muss der Rehadienstleister einvernehmlich bestimmt werden, was bedeutet, dass Bedenken ernst genommen werden sollten. Wenn berechtigte Zweifel an der Neutralität oder Kompetenz eines vorgeschlagenen Reha-Managers bestehen, kann man dies dem Anwalt mitteilen, der dann entsprechend handeln kann. Vorgeschlagen werden kann auch ein anerkannten Rehadienstleister, der vom Deutschen Anwaltverein zertifiziert ist.
Wichtig ist, dass die Ablehnung oder der Vorschlag sachlich begründet ist – etwa durch fehlende Anerkennung, mangelnde Neutralität oder unzureichende Fachkompetenz. Das Vertrauen zwischen Ihnen und dem Reha-Manager ist für den Erfolg der Rehabilitation entscheidend, deshalb sollten Bedenken nicht ignoriert werden. Falls bereits ein Reha-Management läuft und Probleme auftreten, können Sie das Gespräch mit dem Rehadienstleister suchen oder sich an das zuständige Beiratsmitglied wenden.
In extremen Fällen ist auch eine Mandatsniederlegung durch den Reha-Manager möglich, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert. Die Selbstbestimmung von Unfallopfern sollte ein wichtiger Grundsatz sein – niemand kann Sie zur Zusammenarbeit mit einem bestimmten Reha-Manager zwingen.
Hier geht es zu den Sendungen mit dem Code of Conduct, den „Spielregeln“:
Sendung 333 Der Start ins Reha-Management – Der Code of Conduct Teil 1
Sendung 334 Unabhängigkeit und Neutralität im Reha-Management
Sendung 335 Code of Conduct im Reha-Management: Vertrauen durch Transparenz und Kontrolle