Das Rehamanagement spielt eine zentrale Rolle, wenn es um die Unterstützung von Unfallopfern und die effiziente Schadenregulierung geht. Doch welche Vorteile bietet dieses Instrument wirklich? Warum zögern manche Anwälte, das Rehamanagement zu nutzen? Und wie profitieren Unfallopfer und Versicherungen langfristig? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema und erhalten wertvolle Einblicke in die Herausforderungen und Chancen dieser Maßnahmen.
Aber warum das Ganze? Jörg Dommershausen hatte in den Sendungen 316, 317 und 318 des „Auf geht’s – der Reha-Podcast! mit Jens Last, einem Unfallopfer, Gespräche geführt. Es ging darum, wie Jens Last sein Leben nach dem Unfall wieder in die Hand genommen hat und wie er wieder zum glücklichen Menschen wurde, trotz schwerster Unfallfolgen, die sein Leben immer noch nachhaltig beeinflussen. Hilfe hat Jens Last, wie er berichtete, vom zuständigen Haftpflichtversicherer, den VGH -Versicherungen, erhalten. Was lag da näher, als mit dem Mitarbeiter der VGH -Versicherungen zu sprechen, der Jens Last seit dem Unfall betreut.
Wo es Grenzen in der Schadensregulierung und im Rehamanagement gibt
In der Folge 309 des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ mit Rechtsanwalt Moritz Kerkmann ging es um die Einschätzung einer Kraftfahrzeughilfe aus anwaltlicher Sicht. Herr Wiekenberg bestätigt, dass es sich hier um ein schwieriges Themenfeld in der Regulierung handelt. Gespräche zwischen Anwalt/Anwältin, dem Unfallopfer und die VGH -Versicherungen können hier zu Lösungen führen. Behinderungsbedingter Mehraufwand kann von die VGH -Versicherungen übernommen werden, wenn er sachlich begründet und zielführend ist. Mit einem Beispiel von Herrn Wiekenberg wird klar, dass auch in diesem Bereich nicht alles erstattungsfähig sein kann.
Unfallfolgen werfen die Opfer nicht nur aus dem Schul- oder Berufsleben, sondern beeinflussen auch die soziale Teilhabe. Hobbys sind für Haftpflichtversicherungen wie die VGH -Versicherungen kein Thema. Sie sind schadensrechtlich nicht relevant. Das führt bei den Unfallopfern zu Unverständnis, denn sie haben sich den Unfall und alle daraus resultierenden Folgen ja nicht ausgesucht. Hierfür hat Herr Wiekenberg aus eignem Erleben Verständnis, es geht allerdings um die juristische Beurteilung.
Herausforderungen in der Kommunikation
Herrn Wiekenberg ist bewusst, dass die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien oft eine Herausforderung ist. Einige Anwältinnen und Anwälte zögern, das Angebot des aktiven Personenschaden- oder Rehamanagements anzunehmen, aus Sorge, dass ihre Mandantinnen und Mandanten benachteiligt werden könnten. Hier ist Transparenz von Seiten der Versicherungen gefragt.
Herr Wiekenberg betont, dass Versicherungen ihre Rehamanagementleistungen freiwillig anbieten und dass Betroffene jederzeit die Möglichkeit haben, das Rehamanagement zu beenden, ohne Nachteile zu erleiden. Dies ist so im Code of Conduct festgelegt.
Ein weiteres Problem ist die späte Einleitung der Maßnahmen. Häufig nutzen geschädigte Unfallopfer erst Monate oder Jahre nach dem Unfall die Vorteile eines Rehamanagements. Das liegt oft daran, dass Anwältinnen und Anwälte das Angebot nicht weitergeben oder die Regelungen des Code of Conduct nicht kennen. Dabei könnte ein frühzeitiges Eingreifen sowohl die körperliche und psychologische Belastung der Betroffenen reduzieren als auch die Kosten senken.
Rehamanagement als Chance für alle Beteiligten
Ein erfolgreiches Rehamanagement hat das Potenzial, alle Beteiligten zufriedenzustellen. Unfallopfer profitieren von einer besseren medizinischen und sozialen Versorgung.
Versicherungen wie die VGH-Versicherungen können durch gezielte Maßnahmen Kosten reduzieren. Und Anwältinnen und Anwälte haben die Möglichkeit, ihre Mandantinnen und Mandanten bestmöglich zu unterstützen, weil sie durch das Rehamanagement die für sie entscheidenden Informationen erhalten.
Die VGH -Versicherungen bieten ihren Geschädigten an, Rehamanagement in einem persönlichen Gespräch zu klären. Dabei geht es der VGH darum, im Gespräch mit den Unfallopfern und ihren Anwältinnen und Anwälten die Dinge zu verstehen, die ein Problem in der Teilhabe sind. So können dann auch Lösungen gemeinsam gefunden werden.
Vertrauen als Basis für Erfolg
Das Rehamanagement ist ein entscheidendes Instrument, um Unfallopfer auf ihrem Weg zurück ins Leben zu begleiten. Doch damit es erfolgreich sein kann, ist Vertrauen zwischen Versicherungen, Anwälten und Betroffenen unerlässlich. Transparenz, klare Kommunikation und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit sind dabei der Schlüssel. Versicherungen wie die VGH -Versicherungen zeigen, dass ein frühzeitiges und professionell umgesetztes aktives Personenschaden- und Rehamanagement nicht nur Kosten spart, sondern auch das Leben der Betroffenen spürbar verbessert.
Herr Wiekenberg bittet um einen Vertrauensvorschuss für eine Zusammenarbeit im Personenschaden und Rehamanagement. Immerhin gibt es aktuelle Beschlüsse des Verkehrsgerichtstages (VGT) aus dem Jahr 2022, die die VGH -Versicherungen neben einem Informationsschreiben den Anwältinnen und Anwälten zur Verfügung stellen.
Für Anwälte und Betroffene bleibt die wichtigste Empfehlung: Vertrauen Sie auf den Prozess, lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die Chance, die das Rehamanagement bietet. Denn nur so können alle Beteiligten von einer nachhaltigen und fairen Schadenregulierung profitieren.
Der Fall von Jens Last zeigt, dass es nicht immer möglich ist, alle Wünsche und Ziele umzusetzen. Trotzdem bleibt ein zentraler Erfolg des Rehamanagements, dass Betroffene eine Stabilität erreichen, die ohne diese Unterstützung nicht möglich gewesen wäre. Und Jens Last ist kein Einzelfall.