Wie wichtig das schnelle Einleiten eines Reha-Managements für Unfallopfer ist, die nicht im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung eingegliedert sind, haben zwei Erstgespräche in einer Woche ergeben. In beiden Fällen ging es um ein sogenanntes PTBS (posttraumatische Belastungsstörung).
Fall 1: Der zwölf Monate zurückliegende Unfall
Bei dem ersten Unfallopfer liegt der Unfall zwölf Monate zurück. Interessanterweise hatte der zuständige Rechtsanwalt bereits wenige Wochen nach dem Unfallereignis den Haftpflichtversicherer gebeten, ein Reha-Management einzuleiten. Hierzu wurde auch noch einmal später nachgefragt. Dann ist allerdings die Sache eingeschlafen. Im Erstgespräch berichtet das Unfallopfer von schlechten Nächten mit Wiedererleben des Unfallereignisses, der damit verbundenen Geräusche, Angst um die Lebenspartnerin, Niedergeschlagenheit und fehlendem Antrieb.
Daneben werden auch noch unfallchirurgische/orthopädische Unfallfolgen im Bereich beider Kniegelenke beschrieben. Der Hausarzt war offensichtlich mit der Begleitung des Betroffenen überfordert. Dieser hatte sich dann selbst einen Psychologen gesucht, dieser hat ihn dann auch behandelt, allerdings zur Durchführung von EMDR an einen anderen Kollegen überwiesen bzw. diesen als “Mitbehandler” eingesetzt. Gebracht hat dem Unfallopfer diese Begleitung nichts, insbesondere auch nicht EMDR.
Berufliche Neuorientierung und Reha-Maßnahme
Da dem Betroffenen klar war, dass der ehemalige Beruf im Handwerk aufgrund der unfallchirurgischen Unfallfolgen nicht mehr möglich sein wird, hatte er sich bereits um eine innerbetriebliche Umsetzung bzw. Neuqualifikation gekümmert.
Da der behandelnde Psychologe nicht weiterkam, hat dieser dann angeregt, eine stationäre Reha-Maßnahme bei der Rentenversicherung zu beantragen. Diese Reha-Maßnahme sollte am Tag nach der Erstberatung angetreten werden. Noch während des Gespräches wurde die Internetpräsenz der Reha-Klinik angeschaut. Das Behandlungsspektrum bezog sich auf Angststörungen, psychosomatische Erkrankungen usw., allerdings nicht um Traumapsychologie. Insofern wurde dem neuen Klienten von rehamanagment-Nord angeraten, hier schon im Rahmen des ärztlichen Gespräches bei der Aufnahme nach Traumapsychologie zu fragen und gegebenenfalls mit dem Kostenträger Kontakt aufzunehmen.
Fall 2: Der neun Monate zurückliegende Verkehrsunfall
Im zweiten Erstgespräch lag der Verkehrsunfall ebenfalls länger zurück, insgesamt neun Monate. Auch hier berichteten das Unfallopfer und seine Ehefrau von typischen Erlebnissen, die für eine traumapsychologische Belastung sprechen. Im Prinzip wurde in beiden Fällen genau das Gleiche beschrieben. Das zweite Unfallopfer war allerdings wieder in seinen Beruf im Außendienst eingestiegen. Allerdings neigt dieses Unfallopfer zum Prokrastinieren (aufschieben von Tätigkeiten) und erkennt sich in vielen Situationen im sozialen Umfeld nicht wieder, weil urplötzlich Aggressionen hochkommen.
Diese Wesensveränderung, die das Unfallopfer nicht steuern kann, entspricht überhaupt nicht der Persönlichkeit vor dem Unfall, wie die Ehefrau traurig berichtete. Im Prinzip hat der Hausarzt auch hier seine Grenzen aufgezeigt bekommen. Der Betroffene hat selbst versucht, sich eine/einen Psychologin/Psychologen suchen. Erfolglos. Zumal, wie das Gespräch ergab, nicht dem Unfallopfer klar war, dass es Spezialistinnen und Spezialisten für Traumabehandlung gibt.
Entscheidungsfindung und weitere Schritte
Der Betroffene konnte sich noch nicht zu einer Zusammenarbeit entscheiden. Vorschläge, wie man die Problematik lösen kann, wurden besprochen. Nach dem das Unfallopfer sich mit seinem Anwalt beraten hat, will es sich wieder bei rehamanagement-Nord melden.
Fortgang im ersten Fall
Entsprechend dem Rat vom Vortag hat das Unfallopfer im ersten Gespräch mit dem ärztlichen Dienst angesprochen, ob Traumapsychologie in der Reha-Klinik angeboten wird. Dies wurde verneint. Das Unfallopfer hatte dann, wie besprochen, mit dem Rentenversicherungsträger Kontakt aufgenommen. Nach zwei Telefonaten wurde die Maßnahme beendet. Auch die Krankenkasse wurde wegen der Weiterzahlung des Krankengeldes vom Unfallopfer informiert.
Maßnahmen zur psychotraumatologischen Behandlung
Rehamanagement-Nord hat unverzüglich eine Anmeldung zur stationären psychotraumatologischen Behandlung in einer BG-Klinik eingeleitet. Ebenfalls wurden Maßnahmen ergriffen, um der noch nicht ausgeheilten Knieverletzungen Herr zu werden, die nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben einschränken.
Fazit: Mentale Gesundheit und berufliche Neuorientierung
Eins ist auch klar: Wenn die Seele nicht gesund wird, wird das Unfallopfer auch Probleme haben, sein berufliches Umfeld neu beim Arbeitgeber zu gestalten. Denn Grundlage für eine berufliche Neuorientierung ist auch mental fit zu sein, insbesondere was die Belastbarkeit betrifft.
Tipp für Betroffene und Angehörige
Bevor du eine Maßnahme zulasten der Rentenversicherung im Sinne einer medizinischen stationären Reha-Maßnahme antrittst, kläre vorab, ob wirklich deine Unfallfolgen dort auch behandelt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, nimm so schnell wie möglich mit deinem Kostenträger, beispielsweise der Rentenversicherung, Kontakt auf, um die Sache zu klären. Damit nach einem Telefonat mit dem Kostenträger nichts „falsch verstanden“ werden kann, bestätige das Ergebnis des Telefonates im Rahmen einer E-Mail oder eines Briefes. Notiere dir den/die Namen der Mitarbeiter und den Zeitpunkt des Telefonates und berücksichtige diese Informationen in deiner E-Mail/deinem Schreiben an den Kostenträger.
Leider berichten viele Unfallopfer in Erstgesprächen, dass ihnen in der DRV-Reha-Klinik nicht geholfen wurde, weil sie nicht entsprechend ihren Unfallfolgen behandelt werden konnten.
Vorher das Richtige zu finden und zu klären, spart für die betroffene Person Zeit und Ärgernisse und dem Kostenträger Geld.