Reha-Maßnahme geplant – doch die Kasse zahlt nicht? – 08.05.2025

Nach einem Unfall steht vieles plötzlich still. Besonders hart trifft es Unfallopfer, die auf eine Reha angewiesen sind, um wieder gesund zu werden. Häufig stellt sich dann die Frage: Wer übernimmt die Kosten für die Reha-Maßnahme? In vielen Fällen springen Sozialversicherung oder die gegnerische Haftpflichtversicherung ein. Im letzteren Fall leider nicht immer ohne Komplikationen.

Ein aktueller Fall zeigt, wie schwierig die Lage für Betroffene werden kann. Ein Dachdecker hatte einen Motorradunfall. Die medizinische Diagnose: Der Knochen ist nicht richtig zusammengewachsen. Eine stationäre Reha ist notwendig. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die medizinische Reha. Die gesetzliche Krankenkasse jedoch sagt: „Das Krankengeld zahlen wir nicht.“

Klare Trennung: Privatversicherer und Sozialversicherungsträger

Viele wissen nicht, dass Sozialversicherungsträger und private Versicherer rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Nach dem Sozialgesetzbuch – insbesondere SGB-Vorschriften wie § 49 SGB V – gelten klare Regeln. Doch diese greifen nur bei Leistungen der Sozialversicherung. Eine Haftpflichtversicherung zählt nicht dazu. Sie ist privat organisiert und daher an andere gesetzliche Vorgaben gebunden.

Ein Fehler von Krankenkassenmitarbeitern ist oft: Sie übertragen die Regeln für Krankengeld auf Fälle, in denen private Versicherer die Reha zahlen. Dabei entsteht Verwirrung – aufseiten der Versicherten und der Beteiligten in der Schadensregulierung.

Was bedeutet das für Unfallopfer konkret?

 Im geschilderten Fall entstand unnötige Unsicherheit. Der Betroffene zweifelte an der Maßnahme, weil ihm plötzlich das Geld fehlte. Doch genau das ist gefährlich. Eine Rehabilitation sollte nicht an Missverständnissen scheitern. Gerade in solchen Fällen ist eine enge Zusammenarbeit mit einem Reha-Management entscheidend. Reha-Manager können gezielt aufklären, vermitteln und helfen, notwendige Leistungen korrekt zu beantragen.

Klare Kommunikation und Rechtskenntnis helfen weiter

 Was können Betroffene tun? Sie sollten ihre Rechte kennen – oder sich beraten lassen. Wichtig ist, die Trennung zwischen privat und gesetzlich zu verstehen. Eine fehlende Zahlung muss schriftlich begründet werden. Und: Ein Reha-Abbruch aus finanzieller Not ist oft unnötig.

Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Reha-Manager oder Ihrer Reha-Managerin. Wir sind dafür da, Lösungen zu finden. Und wir helfen auch, wenn Krankenkassen falsche Informationen geben. Bleiben Sie standhaft und lassen Sie sich nicht verunsichern.

Hier gibt es eine weitere Sendung zum Thema:

https://rehamanagement-nord.de/folge-232-krankengeldende-nach-telefonanruf/